Spülen von Trinkwasserleitungen
Was können wir für Sie tun?
- wir erstellen für Sie einen Spülplan
- wir kommen regelmäßig vorbei und spülen Ihr System nach Spülplan
- wir desinfizieren Ihr System nach längerem Stillstand (siehe Desinfektionsmaßnahmen)
- wir untersuchen Ihr Wasser auf chemische und mikrobiologische Verunreinigungen
- selbstverständlich dokumentieren wir unsere Leistungen
⇒ Desinfektionsmaßnahmen
gemeinsame Verbändeempfehlung (Text in Anlehnung an Schreiben vom 23.03.2020)
Erhaltung der Trinkwassergüte im Falle von Betriebsstilllegungen und Quarantäne
Das Coronavirus SARS-CoV-2 breitet sich weltweit aus. Eine Übertragung erfolgt nach derzeitigem Wissensstand vor allem über den direkten Kontakt zwischen Personen (Tröpfcheninfektion) oder kontaminierten Flächen.
Insbesondere in den letzten Tagen haben sich auch Fragestellungen zu einer möglichen Übertragung über das Trinkwasser gehäuft, daher hat sich das Umweltbundesamt nach Anhörung der Trinkwasserkommission bereits ausführlich zu dieser Thematik geäußert:
(https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/rechtliche-grundlagenempfehlungen-regelwerk/empfehlungen-stellungnahmen-zu-trinkwasser) In der Stellungnahme vom 12. März 2020 heißt es u.a., dass „Trinkwässer, die unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik gewonnen, aufbereitet und verteilt werden, sehr gut gegen alle Viren, einschließlich Coronaviren, geschützt sind. Eine Übertragung des Coronavirus über die öffentliche Trinkwasserversorgung ist nach derzeitigem Kenntnisstand höchst unwahrscheinlich.“
Allerdings ist zu beachten, dass aufgrund der bereits getroffenen Maßnahmen der Bundesregierung dennoch auch die Trinkwasserhygiene im Blick behalten werden sollte.
So bleiben zahlreiche Trinkwasser-Installationen, insbesondere in Schulen, Kita’s, Sportstätten, Einkaufszentren, Ladenlokalen, Hotels, Ferienwohnungen und Versammlungsstätten über mehrere Wochen ungenutzt. Hier muss dennoch ein bestimmungsgemäßer Betrieb gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik sichergestellt werden. In Fällen von Quarantäne und Ausgangssperren kann dies nicht immer gewährleistet werden.
Daher haben verschiedene Verbände (BTGA, figawa und ZSHK) eine Empfehlung erarbeitet, die zur Erhaltung der Trinkwasserqualität innerhalb der Trinkwasser-Installation im Falle von Betriebsstilllegungen und Quarantäne in der aktuellen Ausnahmesituation zur schnellen Hilfe dienen soll:
- Primär sollte die Hygiene des Trinkwassers in Trinkwasser-Installationen in allen Gebäudetypen durch einen bestimmungsgemäßen Betrieb (normale Nutzung) gewährleistet werden.
- Ist die normale Nutzung d.h. der bestimmungsgemäße Betrieb nicht gewährleistet, so müssen diese Trinkwasser-Installationen mit Hilfe eines Spülplans* für die Übergangszeit betrieben werden.
- Ist der Betreiber der Anlage nicht in der Lage einen solchen Spülplan* umzusetzen, so sollte er die Trinkwasser-Installation an der Hauptabsperreinrichtung absperren und die Trinkwasser-Installation mit allen Komponenten (Trinkwasser kalt und warm) vorübergehend außer Betrieb setzen.
*Spülplan: Zur Aufrechterhaltung des bestimmungsgemäßen Betriebs ist durch den Betreiber (veranlasst/automatisiert) mindestens alle 72 Stunden an allen Entnahmestellen Trinkwasser (kalt und warm) zu entnehmen.
Diese Empfehlung ersetzt nicht die Vorgaben der kommunalen Gesundheitsämter bzgl. der Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Trinkwasserhygiene gemäß Trinkwasserverordnung. Diese sind weiterhin vollumfänglich zu beachten.
Für die möglicherweise erforderliche Wiederinbetriebnahme der Trinkwasser-Installation sind die Anforderungen aus den allgemein anerkannten Regeln der Technik (EN 806, DIN 1988) zu beachten. Hier ist darauf zu achten, dass entsprechend der Stillstandszeiten und der zu erwartenden potentiellen Belastung die entsprechenden Spülmaßnahmen bei Wiederinbetriebnahme eingehalten werden. Eine Untersuchung des Trinkwassers in untersuchungspflichtigen Anlagen ist bei Wiederinbetriebnahme zu empfehlen.
Was wir für Sie tun können ...
⇒ Wasseranalysen
⇒ Desinfektionsmaßnahmen